Turn- und Spielvereinigung 1872 Schwanheim e.V.

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Kindeswohlkonzept

Die TuS 1872 Schwanheim zählt viele Kindern und Jugendliche zu ihren Mitgliedern. Der Schutz und das Wohlbefinden dieses Personenkreises haben für uns höchste Priorität. Wir möchten über präventive Maßnahmen seitens des Vereins informieren, Handlungsempfehlungen geben und Ihnen unsere Ansprechpersonen nennen.

Da wir uns hauptsächlich an die Empfehlungen der Hessischen Sportjugend halten, zitieren wir diese teilweise, oder verweisen per Link auf weitere Informationen.

 

Definition

Kindswohlgefährdung kann sich sehr unterschiedlich darstellen und ist abhängig von Personen, Orten und Gelegenheiten.

Kindeswohlgefährdung ist ein andauerndes, wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns durch sorgeberechtigte oder sorgeverantwortliche Personen. Sie kann aktiv oder passiv erfolgen, oder auf Grund unzureichender Einsicht oder Wissens.

Man unterscheidet zwischen Vernachlässigung, psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt.

Weitere Informationen (Sportjugend Hessen):

https://www.sportjugend-hessen.de/fileadmin/media/information_service/infothek/K/Kindeswohl-Definitionen.pdf

 

Präventivmaßnahmen

Alle Trainer, Übungsleiter, Assistenten und Betreuer müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzeigen. Des Weiteren ist der „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ Bestandteil jedes Übungsleiter-Vertrages.

https://www.sportjugend-hessen.de/fileadmin/media/information_service/infothek/K/Verhaltenskodex_2023.pdf

Weitere Maßnahmen sind das Vorhandensein eines Handlungsleitfadens der TuS 1872 Schwanheim bei Verdachtsfällen.

Alle, die Angebote für Kinder und Jugendliche bei der TuS 1872 Schwanheim durchführen, sind zum Thema Kindeswohl sensibilisiert. Der Verein bietet allen die Möglichkeit, an Fortbildungen zum Thema Kindswohl teilzunehmen und sich zu engagieren.

 

Vorgehen bei einem Verdachtsfall

  • Der Schutz des Kindes/Jugendlichen steht an erster Stelle! Wir bewahren Ruhe, denn überhastetes Eingreifen schadet nur.
  • Verdächtigte Person nicht ohne Absprache mit der Beratungsstelle mit dem Verdacht konfrontieren.
  • Sich anvertrauen und beraten lassen (z.B. Beratungsstellen der Sportjugend Hessen, Vertrauensperson, Vorstand, o.ä.).
  • Informationen nicht unnötig streuen und den Kreis der informierten Personen klein halten. Die Auswirkungen, besonders auch, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt, können schwere Folgen nach sich ziehen.
  • Gegenüber den betroffenen Kindern/Jugendlichen oder dem „Fallmelder“ signalisieren, dass man die Information ernst nimmt und der Sache nach geht.
  • Dokumentation

Für weitere Informationen, Anregungen und Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

Ihre Vertrauenspersonen bei der TuS 1872 Schwanheim:

 Nina Hechler


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      Thomas Krökel


      E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

            Kindeswohl Nina Hechler                   Kindeswohl Thomas Krkel

 

 

* Die Nennung nur des männlichen Geschlechts ist allein der besseren Lesbarkeit geschuldet. Angesprochen sind immer alle Menschen.

Der Vorstand der TuS 1872 Schwanheim, 28.12.2024

 

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